Liebe Eltern der zukünftigen Schulanfänger/innen,

nach öffentlicher Bekanntmachung durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie werden alle Berliner Kinder, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2017 geboren sind sowie alle Kinder, die im Schuljahr 2022/23 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, am 1. August 2023 schulpflichtig (§ 42 Abs. 1 Schulgesetz).

Sie sind als Erziehungsberechtigte*r verpflichtet, Ihr Kind an der für Ihren Wohnort zuständigen Grundschule anzumelden, schulärztlich untersuchen und den Sprachstand feststellen zu lassen (§ 44, § 52 Abs. 2 Schulgesetz).

Auch wenn Sie Ihr Kind vom Schulbesuch zurückstellen lassen möchten, müssen Sie die Anmeldung in der Einzugsschule vornehmen und einen entsprechenden Antrag stellen. Teilen Sie dieses bei Anmeldung unbedingt mit.

Der Anmeldezeitraum für das Schuljahr 2023/2024 ist vom 10. Oktober 2022 bis 21. Oktober 2022.

Bitte melden Sie Ihr Kind im Anmeldezeitraum vom 10.10.2022 bis 21.10.2022 im Sekretariat der genannten Schule im Haus B, Raum 0.13 zu folgenden Zeiten an:

          

Montag8.00 – 13.00 Uhr
Dienstag8.00 – 12.00 Uhr13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 8.00 – 13.00 Uhr
Donnerstag8.00 – 12.00 Uhr13.00 – 18.00 Uhr
Freitag8.00 – 13.00 Uhr

Zur Anmeldung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Ihre eigenen Personalpapiere / Personalausweise der Sorgeberechtigten
  • Es kann auch nur eine sorgeberechtigte Person zur Anmeldung erscheinen. Von dem nicht erscheinenden Elternteil benötigen wir eine Vollmacht mit einer Kopie des Personalausweises.
  • die Geburtsurkunde des Kindes (im Original),
  • Impfausweis des Kindes / Masernschutz
  • Sorgerechtsnachweis Eheurkunde oder Negativbescheinigung (erhältlich beim Jugendamt)
  • Bescheinigung über Teilnahme an einem Verfahren zur Feststellung des Sprachstandes
  • den ausgefüllten Erfassungsbogen unserer Schule
  • das Formular Anmeldung und Aufnahme in die Grundschule für das Schulamt, von allen Personensorgeberechtigten unterschrieben
  • den Anmeldebogen für die schulärztliche Untersuchung (Schul 109), von allen Sorgeberechtigten unterschrieben
  • Sollte der Wunsch auf Beschulung Ihres Kindes in eine andere als die zuständige Grundschule bestehen, so füllen Sie bitte den Antrag zur „Aufnahme eines Kindes in eine andere öffentliche Grundschule“ aus und geben die Gründe für Ihren Wunsch an. Das gilt auch dann, wenn Sie für Ihr Kind den Besuch einer Privatschule planen. Die Anmeldung erfolgt an der für Ihr Kind zuständigen Grundschule.

Hier gelangen Sie zum Download-Bereich für Formulare

Bitte teilen Sie uns mit, falls Sie vermuten, dass für Ihr Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf besteht.

Die Beantragung für die ergänzende Förderung und Betreuung (kurz eFöB, auch bekannt als Hort) erfolgt vor Ort

Die ergänzende Förderung und Betreuung in der offenen oder gebundenen Ganztagsgrundschule beantragen Sie bitte mit der Anmeldung zum Schulbesuch. Die Formulare erhalten Sie von uns oder online unter www.berlin.de/sen/bjf/service/formulare/.

Der Antrag wird vom Jugendamt bearbeitet und muss dort spätestens 3 Monate vor dem Beginn des Schuljahres eingehen.

Ihr Kind kann von 13.30 bis 16.00 Uhr an der ergänzenden Förderung und Betreuung teilnehmen. Für die Zeiten vor dem Unterrichtsbeginn und nach 16.00 Uhr prüft das Jugendamt Ihren Bedarf.

Das ausgefüllte Antragsformular können Sie bei der Anmeldung bei uns abgeben. Wir leiten dieses für Sie an das Jugendamt weiter.

Sobald Sie den Bedarfsbescheid für eFöB vom zuständigen Jugendamt bekommen haben, kommen Sie in unser Sekretariat und lassen Sie diesen abstempeln/registrieren. Anschließend senden Sie ihn zurück an das Jugendamt, um den Betreuungsvertrag abzuschließen. Der Betreuungsvertrag wird dann Ihnen zugeschickt.

Das Angebot der ergänzenden Förderung und Betreuung können Sie bereits ab 01. August 2023 wahrnehmen, wenn ein gültiger Betreuungsvertrag vorliegt.

Bei weiteren Fragen erreichen Sie unser eFöB-Team per Mail unter efoeb(at)11G37.schule.berlin.de

Sollten Sie Ihr Kind bereits an einer anderen Schule (auch in einem anderen Bundesland oder im Ausland) angemeldet haben, bitten wir um Übersendung einer entsprechenden schriftlichen Bescheinigung – ggf. in deutscher Übersetzung.

Mit freundlichen Grüßen

die Schulleitung der 37. Schule Lichtenberg

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