Liebe Eltern von Schulanfänger*innen 2025/26,
im nächsten Schuljahr beginnt für Ihr Kind ein neuer Lebensabschnitt, der Schule heißt und viele Veränderungen mit sich bringt. Die Anmeldung Ihres Kindes zur Schule ist der erste Schritt auf diesem aufregenden Weg.
Nach öffentlicher Bekanntmachung durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie werden alle Berliner Kinder, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019 geboren sind sowie alle Kinder, die im Schuljahr 2024/25 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, am 1. August 2025 schulpflichtig (§ 42 Abs.1 Schulgesetz für Berlin).
Sie sind als Erziehungsberechtigte*r verpflichtet, Ihr Kind an der für Ihren Wohnort zuständigen Grundschule anzumelden, schulärztlich untersuchen und den Sprachstand feststellen zu lassen (§ 44 i.V.m. § 52 Abs. 2 Schulgesetz).
Auch wenn Sie Ihr Kind vom Schulbesuch zurückstellen lassen möchten, müssen Sie die Anmeldung in der Einzugsschule vornehmen und einen entsprechenden Antrag stellen. Teilen Sie dieses bei Anmeldung unbedingt mit.
Anbei finden Sie einige Informationen zur Anmeldung:
Die für Ihren Wohnort zuständige Grundschule ist die Seepark-Grundschule Lichtenberg, Blockdammweg 60, 10318 Berlin.
Bitte melden Sie Ihr Kind im Anmeldezeitraum vom 07.10.2024 bis 18.10.2024 im Sekretariat der genannten Schule 1. Etage Raum A 1.29 zu folgenden Zeiten an:
Montag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Dienstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Ausnahme: Freitag, 11.10.2024 nur von 8:00 bis 10:00 Uhr – Grund: Feierlichkeiten in der Schule
Zur Anmeldung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit (Verlinkungen zu den entsprechenden Formularen finden Sie ganz unten):
- Ihre eigenen Personalpapiere / Personalausweise der Sorgeberechtigten
- Es kann auch nur eine sorgeberechtigte Person zur Anmeldung erscheinen. Von dem nicht-erscheinenden Elternteil benötigen wir eine Vollmacht mit Original oder einer Kopie des Personalausweises.
- Die Geburtsurkunde des Kindes (im Original), Impfausweis des Kindes / Masernschutz
- Sorgerechtsnachweis bzw. Eheurkunde oder Negativbescheinigung (erhältlich beim Jugendamt)
- Bescheinigung über Teilnahme an einem Verfahren zur Feststellung des Sprachstandes
- Den ausgefüllten Erfassungsbogen unserer Schule
- Den Anmeldebogen für die schulärztliche Untersuchung (Schul 109), von allen Sorgeberechtigten unterschrieben
- Sollte der Wunsch auf Beschulung Ihres Kindes in eine andere als die zuständige Grundschule bestehen, so füllen Sie bitte den Antrag zur „Aufnahme eines Kindes in eine andere öffentliche Grundschule“ aus und geben die Gründe für Ihren Wunsch an. Das gilt auch dann, wenn Sie für Ihr Kind den Besuch einer Privatschule planen. Die Anmeldung erfolgt an der für Ihr Kind zuständigen Grundschule.
Bitte teilen Sie uns mit, falls Sie vermuten, dass für Ihr Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf besteht.
Anmeldung zur ergänzenden Förderung und Betreuung (ehemals Hort)
Die ergänzende Förderung und Betreuung in der offenen oder gebundenen Ganztagsgrundschule beantragen Sie bitte mit der Anmeldung zum Schulbesuch.
Der Antrag wird vom Jugendamt bearbeitet und muss dort spätestens 3 Monate vor dem Beginn des Schuljahres eingehen.
Ihr Kind kann von 13.30 bis 16.00 Uhr an der ergänzenden Förderung und Betreuung teilnehmen, ohne dass Sie dafür einen Bedarf nachweisen müssen. Für die Zeiten vor dem Unterrichtsbeginn und nach 16.00 Uhr prüft das Jugendamt Ihren Bedarf. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag einen Nachweis über diesen Bedarf (z.B. Berufstätigkeit oder Berufsausbildung) bei.
Die ergänzende Förderung und Betreuung ist für Sie in den ersten drei Schuljahren kostenfrei. Das ausgefüllte Antragsformular können Sie bei der Anmeldung bei uns abgeben. Wir leiten dieses für Sie an das Jugendamt weiter.
Die ergänzende Förderung und Betreuung an unserer Schule wird vom Träger der freien Jugendhilfe gss-Schulpartner GmbH organisiert und gestaltet. Sobald Sie den Bedarfsbescheid für eFöB vom zuständigen Jugendamt bekommen haben, kommen Sie zu uns und schließen Sie mit dem Träger einen Betreuungsvertrag ab. Sie können dafür reibungslos einen individuellen Termin unter seepark@gss-schulpartner.de vereinbaren.
Ihr Ansprechpartner ist Frau Mundiens / Leitung eFöB . Das Angebot der ergänzenden Förderung und Betreuung können Sie bereits ab 01. August 2024 wahrnehmen, wenn ein gültiger Betreuungsvertrag vorliegt. Sollten Sie Ihr Kind bereits an einer anderen Schule (auch in einem anderen Bundesland oder im Ausland) angemeldet haben, bitten wir um Übersendung einer entsprechenden schriftlichen Bescheinigung – ggf. in deutscher Übersetzung.
Wir weisen darauf hin, dass die Nichtanmeldung Ihres Kindes eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann (§ 126 Abs. 1 Nr. Schulgesetz).
Die oben genannten Formulare finden Sie hier:
Allgemeine Hinweise zum „Antrag zur Aufnahme eines Kindes in eine andere Grundschule“
Vollmacht Anmeldung Schule + Rückstellung
Formular Schulärztliche Untersuchung (109)
Antrag: Aufnahme in eine andere Grundschule
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter Tel. 030/213089660 oder sekretariat@11G37.schule.berlin.de gern zur Verfügung.