Sehr geehrte Eltern/Erziehungsberechtigte,

nach öffentlicher Bekanntmachung durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie werden alle Berliner Kinder, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020 geboren sind sowie alle Kinder, die im Schuljahr 2025/26 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, am 1. August 2026 schulpflichtig (§ 42 Abs.1 Schulgesetz für Berlin).

Sie sind als Erziehungsberechtigte*r verpflichtet, Ihr Kind an der für Ihren Wohnort zuständigen Grundschule anzumelden, schulärztlich untersuchen und den Sprachstand feststellen zu lassen (§ 44 i.V.m. § 52 Abs. 2 Schulgesetz).

Auch wenn Sie Ihr Kind vom Schulbesuch zurückstellen lassen möchten, müssen Sie die Anmeldung in der Einzugsschule vornehmen und einen entsprechenden Antrag stellen.

Die für Ihren Wohnort zuständige Grundschule ist die Seepark-Grundschule Lichtenberg, Blockdammweg 60, 10318 Berlin.

Bitte melden Sie Ihr Kind im Anmeldezeitraum vom 06.10.2025 bis 17.10.2025 im Sekretariat der genannten Schule 1. Etage Raum A 1.29 zu folgenden Zeiten an:

Montag          von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Dienstag        von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr         von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Mittwoch        von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Donnerstag    von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr         von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Freitag           von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Zur Anmeldung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Ihre eigenen Personalpapiere / Personalausweise der Sorgeberechtigten
  • Es kann auch nur eine sorgeberechtigte Person zur Anmeldung erscheinen.

Von dem nichterscheinenden Elternteil benötigen wir eine Vollmacht mit Original oder einer Kopie des Personalausweises. Das Formular der Vollmacht ist beigefügt.

  • die Geburtsurkunde des Kindes (im Original), Impfausweis des Kindes / Masernschutz
  • Sorgerechtsnachweis bzw. Eheurkunde oder Negativbescheinigung (erhältlich beim Jugendamt)
  • Bescheinigung über Teilnahme an einem Verfahren zur Feststellung des Sprachstandes
  • den ausgefüllten Erfassungsbogen unserer Schule
  • den Anmeldebogen für die schulärztliche Untersuchung (Schul 109), von allen Sorgeberechtigten unterschrieben
  • Sollte der Wunsch auf Beschulung Ihres Kindes in eine andere als die zuständige Grundschule bestehen, so füllen Sie bitte den Antrag zur „Aufnahme eines Kindes in eine andere öffentliche Grundschule“ aus und geben die Gründe für Ihren Wunsch an. Das gilt auch dann, wenn Sie für Ihr Kind den Besuch einer Privatschule planen. Die Anmeldung erfolgt an der für Ihr Kind zuständigen Grundschule.

Gem. § 4 GsVO bieten wir Ihnen ein Anmeldegespräch an.

Daher kommen Sie bitte zur Anmeldung mit Ihrem Kind in die Schule. Die persönliche Vorstellung des Kindes wurde in die GsVO aufgenommen: „Bei der Anmeldung sollen die Erziehungsberechtigten das einzuschulende Kind in der Schule vorstellen; über den Antrag der Erziehngsberechtigten, das schulpflichtige Kind an einem hiervon abweichenden Termin persönlich vorzustellen, entscheidet die Schulleitung „ (vgl.§ 4 GsVO).

Bitte teilen Sie uns mit, falls Sie vermuten, dass für Ihr Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf besteht.

Anmeldung zur ergänzenden Förderung und Betreuung (ehemals Hort)

Die ergänzende Förderung und Betreuung in der offenen oder gebundenen Ganztagsgrundschule beantragen Sie bitte mit der Anmeldung zum Schulbesuch. Das Formular liegt dieser Einladung bei. Der Antrag wird vom Jugendamt bearbeitet und muss dort spätestens 3 Monate vor dem Beginn des Schuljahres eingehen.

Das ausgefüllte Antragsformular können Sie bei der Anmeldung bei uns abgeben. Wir leiten dieses für Sie an das Jugendamt weiter.

Die ergänzende Förderung und Betreuung an unserer Schule wird vom Träger der freien Jugendhilfe gss-Schulpartner GmbH organisiert und gestaltet. Sobald Sie den Bedarfsbescheid für eFöB vom zuständigen Jugendamt bekommen haben, kommen Sie zu uns und schließen Sie mit dem Träger einen Betreuungsvertrag ab. Sie können dafür reibungslos einen individuellen Termin unter seepark@gss-schulpartner.de  vereinbaren. Ihr Ansprechpartner ist Frau Mundiens / Leitung eFöB .

Sollten Sie Ihr Kind bereits an einer anderen Schule (auch in einem anderen Bundesland oder im Ausland) angemeldet haben, bitten wir um Übersendung einer entsprechenden schriftlichen Bescheinigung – ggf. in deutscher Übersetzung.

Wir weisen darauf hin, dass die Nichtanmeldung Ihres Kindes eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann (§ 126 Abs. 1 Nr. Schulgesetz).

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Seepark-Grundschule Lichtenber