Sehr geehrte Eltern/Erziehungsberechtigte,
nach öffentlicher Bekanntmachung durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie werden alle Berliner Kinder, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis 30. September 2018 geboren sind sowie alle Kinder, die im Schuljahr 2023/24 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, am 1. August 2024 schulpflichtig (§ 42 Abs.1 Schulgesetz für Berlin).


Sie sind als Erziehungsberechtigte*r verpflichtet, Ihr Kind an der für Ihren Wohnort zuständigen Grundschule anzumelden, schulärztlich untersuchen und den Sprachstand feststellen zu lassen (§ 44 i.V.m. § 52 Abs. 2 Schulgesetz).
Auch wenn Sie Ihr Kind vom Schulbesuch zurückstellen lassen möchten, müssen Sie die Anmeldung in der Einzugsschule vornehmen und einen entsprechenden Antrag stellen. Teilen Sie dieses bei Anmeldung unbedingt mit.
Die für Ihren Wohnort zuständige Grundschule ist die Seepark-Grundschule Lichtenberg, Standort Salzmannstr. 34, 10319 Berlin.

Anmeldung in der Schule:
Bitte melden Sie Ihr Kind im Anmeldezeitraum vom 09.10.2023 bis 20.10.2023 bei uns im
Sekretariat im Haus B Raum 0.13 zu folgenden Zeiten an:
Montag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Dienstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Zur Anmeldung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Ihre eigenen Personalpapiere / Personalausweise der Sorgeberechtigten
  • Es kann auch nur eine sorgeberechtigte Person zur Anmeldung erscheinen. Von dem nichterscheinenden Elternteil benötigen wir eine Vollmacht mit Original oder einer Kopie des Personalausweises.
  • die Geburtsurkunde des Kindes (im Original), Impfausweis des Kindes / Masernschutz
  • Sorgerechtsnachweis bzw. Eheurkunde oder Negativbescheinigung (erhältlich beim Jugendamt)
  • Bescheinigung über Teilnahme an einem Verfahren zur Feststellung des Sprachstandes
  • den ausgefüllten Erfassungsbogen unserer Schule
  • den Anmeldebogen für die schulärztliche Untersuchung (Schul 109), von allen Sorgeberechtigten unterschrieben (1. Elterninformation Schuluntersuchung, 2. Einladung Schuluntersuchung mit Anamnesebogen)
  • Sollte der Wunsch auf Beschulung Ihres Kindes in eine andere als die zuständige Grundschule bestehen, so füllen Sie bitte den Antrag zur „Aufnahme eines Kindes in eine andere öffentliche Grundschule“ aus und geben die Gründe für Ihren Wunsch an. Das gilt auch dann, wenn Sie für Ihr Kind den Besuch einer Privatschule planen. Die Anmeldung erfolgt an der für Ihr Kind zuständigen Grundschule.

Sofern Sie eine Rückstellung Ihres vornehmen möchten, finden Sie hier weitere Dokumente: 1. Antrag Rückstellung und 2. Fachliche Stellungnahme Kita.

Für eine vorzeitige Einschulung bringen Sie bitte folgendes Dokument mit: Antrag vorzeitige Einschulung.


Bitte teilen Sie uns mit, falls Sie vermuten, dass für Ihr Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf besteht.

Anmeldung zur ergänzenden Förderung und Betreuung (ehemals Hort):
Die ergänzende Förderung und Betreuung in der offenen oder gebundenen Ganztagsgrundschule beantragen Sie bitte mit der Anmeldung zum Schulbesuch. Das Formular liegt dieser Einladung bei.
Der Antrag wird vom Jugendamt bearbeitet und muss dort spätestens 3 Monate vor dem Beginn des Schuljahres eingehen.
Ihr Kind kann von 13.30 bis 16.00 Uhr an der ergänzenden Förderung und Betreuung teilnehmen, ohne dass Sie dafür einen Bedarf nachweisen müssen. Für die Zeiten vor dem Unterrichtsbeginn und nach 16.00 Uhr prüft das Jugendamt Ihren Bedarf. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag einen Nachweis über
diesen Bedarf (z.B. Berufstätigkeit oder Berufsausbildung) bei.


Die ergänzende Förderung und Betreuung ist für Sie in den ersten drei Schuljahren kostenfrei.


Das ausgefüllte Antragsformular können Sie bei der Anmeldung bei uns abgeben. Wir leiten dieses für Sie an das Jugendamt weiter.


Die ergänzende Förderung und Betreuung an unserer Schule wird vom Träger der freien Jugendhilfe gss-Schulpartner GmbH organisiert und gestaltet. Sobald Sie den Bedarfsbescheid für eFöB vom zuständigen Jugendamt bekommen haben, kommen Sie zu uns und schließen Sie mit dem Träger einen Betreuungsvertrag ab. Sie können dafür reibungslos einen individuellen Termin unter seepark@gss-schulpartner.de vereinbaren. Ihr Ansprechpartner ist Herr Garzke / Koordinator der ergänzenden Förderung und Betreuung.
Das Angebot der ergänzenden Förderung und Betreuung können Sie bereits ab 01. August 2024 wahrnehmen, wenn ein gültiger Betreuungsvertrag vorliegt.
Sollten Sie Ihr Kind bereits an einer anderen Schule (auch in einem anderen Bundesland oder im Ausland) angemeldet haben, bitten wir um Übersendung einer entsprechenden schriftlichen Bescheinigung – ggf. in deutscher Übersetzung.


Wir weisen darauf hin, dass die Nichtanmeldung Ihres Kindes eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann (§ 126 Abs. 1 Nr. Schulgesetz).

Zu Ihrer Information haben wir hier auch die berlinweite Elternbroschüre zur Einschulung verlinkt.


Mit freundlichen Grüßen
Ihre Seepark-Grundschule Lichtenberg